Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
Compact Vision Technologies GbR
(nachfolgend „ComVISTEC“ oder „wir“)
§ 1 Geltungsbereich, Kundenkreis, Sprache
1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen, Dienstleistungen und Lizenzen aufgrund von Bestellungen unserer Kunden unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, ComVISTEC hat diesen im Einzelfall schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn ComVISTEC in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung, Dienstleistungen oder Überlassung von Software vorbehaltlos ausführt.
(2) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei laufenden Geschäftsbeziehungen und auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen zwischen Unternehmern und ComVISTEC. Soweit von „Kunden“ die Rede ist, sind damit sowohl Verbraucher als auch Unternehmer gemeint, es sei denn, es wird etwas anderes bestimmt. Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB) und ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmer gelten auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Soweit wir darauf ausdrücklich hinweisen, gelten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen nicht oder nur in abgewandelter Form für Verbraucher, die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen sowohl für Unternehmer als auch für Verbraucher bleibt davon unberührt.
(3) Die Verträge mit dem Kunden werden ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache geschlossen, abhängig davon, wie der Kunde seine Bestellung abgibt. Erfolgt die Bestellung des Kunden über den deutschsprachigen ComVISTEC-Webshop, ist dementsprechend ausschließlich die deutsche Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Erfolgt die Bestellung über den englischsprachigen ComVISTEC-Webshop, ist ausschließlich die englische Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich.
§ 2 Vertragsschluss, Angebot – Angebotsunterlagen
(1) Bestellungen, Annahmeerklärungen, Änderungen und sonstige Vereinbarungen, die vor oder bei Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, soweit nicht die Besonderheiten der Bestimmungen bei Bestellungen über den ComVISTEC-Webshop gelten (§ 3). Dies gilt auch für Beschaffenheitsgarantien. Vertragsänderungen müssen ebenfalls schriftlich niedergelegt werden.
(2) Eine vom Kunden abgegebene Bestellung stellt ein an ComVISTEC gerichtetes Angebot zur zeitlich befristeten entgeltlichen Überlassung von Produkten oder zum Kauf von Produkten und Dienstleistungen unter Maßgabe dieser AGB dar. Angebote von ComVISTEC sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Der Kunde ist 14 Tage an sein Angebot gebunden. Alle vom Kunden aufgegebenen Bestellungen bedürfen der anschließenden Annahme durch ComVISTEC. Bestellungen oder Aufträge, die nicht direkt über den ComVISTEC-Webshop erfolgen, kann ComVISTEC innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Annahme dem Kunden zugeht.
(3) Die Annahme der Kundenbestellung erfolgt durch Freischaltung zum Download, Versendung der bestellten Produkte, Bereitstellung eines Dienstes, Erbringung einer Dienstleistung oder schriftliche Auftragsbestätigung. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, geschieht dies erst dann, und der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die Zahlung des Kunden für den beim Kauf gültigen Preis der Produkte und Dienste einem Konto von ComVISTEC gutgeschrieben wurde bzw. die Kreditkarte oder ein anderes von ComVISTEC angebotenes Zahlungsmittel des Kunden erfolgreich autorisiert werden konnte.
(4) Die zum Angebot von ComVISTEC gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Angaben über Leistungen oder Gewichts- und Maßangaben sind so genau wie möglich aufgeführt, jedoch nur annähernd maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind, oder soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt.
§ 3 Vertragsschluss bei Bestellung über den ComVISTEC-Webshop – Besonderheiten
(1) Unsere Angebote im Webshop sind unverbindlich.
(2) Durch Aufgabe einer Bestellung im ComVISTEC-Webshop, welche die vorherige Registrierung und Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfordert, macht der Kunde ein verbindliches Angebot zur zeitlich befristeten Übernahme oder zum Kauf des betreffenden Produkts. Der Kunde ist bei einer Bestellung im Webshop an das Angebot bis zum Ablauf des dritten auf den Tag des Angebots folgenden Werktages gebunden.
(3) Der Kunde sichert zu, dass alle seine Angaben bei der Bestellung in allen wesentlichen Aspekten aktuell und zutreffend sind, und dass sie für die Erfüllung seiner Bestellung durch ComVISTEC ausreichen. Mehrkosten, die ComVISTEC durch falsche oder unvollständige Angaben entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
(4) Soweit der Kunde über ein Kundenkonto für den ComVISTEC-Webshop verfügt, ist er für die Pflege und unverzügliche Aktualisierung seiner Kontendaten hinsichtlich ihrer Richtigkeit und Vollständigkeit selbst verantwortlich. Das Passwort zum Zugriff auf das Kundenkonto hat der Kunde unbedingt geheim zu halten.
(5) ComVISTEC wird dem Kunden unverzüglich nach Eingang des Angebots eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots zusenden, die keine Annahme des Angebots darstellt. Das Angebot gilt erst als von ComVISTEC angenommen, sobald ComVISTEC gegenüber dem Kunden (per E-Mail oder schriftlich) die Annahme erklärt oder diese durch Freischaltung zum Download, Versendung der bestellten Ware, Bereitstellung eines Dienstes oder Erbringung einer Dienstleistung erfolgt. Der Kaufvertrag oder Mietvertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer Annahme zustande.
§ 4 Verbraucherhinweise für Fernabsatzverträge
Verbraucher, die ihre Bestellung über den ComVISTEC-Webshop aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union abgeben, sind berechtigt, das Angebot nach Maßgabe der besonderen Widerrufs- und Rückgabebelehrung, die ihnen im Rahmen der Bestellung auf der ComVISTEC-Website mitgeteilt wird, zu widerrufen und die Ware zurückzusenden.
§ 5 Genehmigungen, Export und Zollabgaben
(1) Soweit für den Erwerb, Transport oder die Nutzung von Produkten und Dienstleistungen die Genehmigung oder Lizenz einer Regierung oder sonstigen Behörde erforderlich ist, obliegt es dem Kunden, diese Genehmigung oder Lizenz auf eigene Kosten einzuholen und ComVISTEC auf Anforderung nachzuweisen. Die Nichteinholung berechtigt den Kunden nicht, die Bezahlung der Ware bzw. die Vergütung für die Nutzung zurückzuhalten oder zu verzögern. Sämtliche ComVISTEC aufgrund einer solchen Nichteinholung oder einer fehlerhaften Einholung entstehenden Kosten und Auslagen sind vom Kunden zu tragen.
(2) Die von ComVISTEC vertriebenen und dem Kunden elektronisch oder physisch zur Verfügung gestellten Produkte und Dienste können dem Kunden Technologien und Software zugänglich machen, die Exportkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, den Exportkontrollvorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika oder denjenigen der Länder, in die die Produkte und Dienste vertrieben oder in denen diese genutzt werden, unterliegen. Der Kunde verpflichtet sich, diese Exportkontrollvorschriften zu beachten. ComVISTEC ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit der Kunde Exportkontrollvorschriften verletzt.
(3) Soweit das Einführen von Waren in den Europäischen Wirtschaftsraum zu Zollgebühren, Importabgaben oder Steuern führt, sind diese zusätzlichen Kosten vom Kunden zu tragen, da sie außerhalb der Kontrolle von ComVISTEC liegen und diese nicht bekannt sind. Nähere Informationen über Zollrichtlinien oder Abgaben erhält der Kunde von einem für seinen Hoheitsbereich zuständigen Zollamt.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise bestimmen sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nach der Auftragsbestätigung von ComVISTEC. Wenn nicht anderweitig angegeben, verstehen sich alle im ComVISTEC-Webshop angezeigten Preise in der dort angegebenen Währung. Der zwischen den Parteien vereinbarte Preis versteht sich vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung einschließlich der Umsatzsteuer (VAT), die gesondert ausgewiesen wird. Die Preise gelten mangels gesonderter Vereinbarung zuzüglich Transport-/ Versandkosten, Verpackungskosten, Versicherung, Steuern, Zollgebühren, etc.
(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, liefert ComVISTEC bei Bestellungen über den ComVISTEC-Webshop nur gegen Vorkasse (in der auf dem Bestellformular angegebenen Weise), jeweils gegen Rechnung, die per E-Mail versandt werden und auch in unserer Annahme enthalten sein kann.
(3) Hat der Kunde Produkte oder Dienste mit wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen (z.B. Abonnements/ Subscriptions) gekauft oder zeitlich befristet übernommen, so sind die angezeigten Preise bzw. ist die Vergütung zu dem oder den vereinbarten Zeitpunkt(en) fällig und der Kunde hat diese zu bezahlen oder den entsprechenden Betrag auf dem von ihm gewählten Zahlungsmittel zur Belastung durch ComVISTEC bereitzustellen.
(4) Gegenüber Forderungen von ComVISTEC ist eine Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Zahlung per Kreditkarte
(1) Bei Zahlung per Kreditkarte gibt der Kunde zur Bestellung jeweils seine vollständigen Kreditkartendaten (Inhabername, Kartennummer, Ablaufdatum, Prüfziffer) an und erklärt bereits hiermit sein Einverständnis, dass ComVISTEC die Bestellung mit dem jeweiligen Kreditkartenunternehmen auch abrechnet, insbesondere im Onlineverfahren.
(2) ComVISTEC schützt die Kreditkartendaten vor unberechtigtem Zugriff Dritter im Rahmen des Zumutbaren. Dem Kunden ist bekannt, dass insbesondere bei der elektronischen Übertragung dieser Daten die Kenntnisnahme unbefugter Dritter nicht ausgeschlossen werden kann.
§ 8 Lieferung und Lieferzeit
(1) Der Beginn der von ComVISTEC angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
(2) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtung durch ComVISTEC setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Vertragspflichten durch den Kunden voraus. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten (Datenlieferung, Abnahmen, etc.), wie sie zwischen den Parteien vereinbart worden sind, fristgerecht, vollständig und ohne gesonderte Aufforderung so zu erfüllen, dass ComVISTEC den vereinbarten Zeitplan einhalten kann. Kann der Kunde eine Mitwirkungspflicht nicht zeitgerecht erfüllen, wird er dies ComVISTEC umgehend anzeigen. Verzögerungen, die auf einer unterlassenen oder verspäteten notwendigen Mitwirkung des Kunden beruhen, hat ComVISTEC nicht zu vertreten.
(3) Die Lieferung oder zeitlich befristete Überlassung der bestellten Ware erfolgt gemäß den jeweiligen Lieferinformationen in der Auftragsbestätigung oder im ComVISTEC-Webshop, wobei der Versandtermin (Tag der Übergabe der Ware durch uns an das Versandunternehmen) nur annähernd gilt und daher um bis zu zwei Werktage überschritten werden darf.
(4) Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht von ComVISTEC zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Deren Beginn und Ende wird ComVISTEC in wichtigen Fällen dem Kunden unverzüglich mitteilen, soweit ComVISTEC hierüber Kenntnis hat.
(5) Sollte ComVISTEC einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, so hat der Kunde ComVISTEC eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zwei Wochen unterschreiten darf.
(6) ComVISTEC ist zu Teillieferungen von in einer Bestellung erfassten, getrennt nutzbaren Produkten berechtigt, wobei ComVISTEC die dadurch verursachten zusätzlichen Versandkosten trägt.
(7) Bei nicht erfolgter oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung gerät ComVISTEC gegenüber einem Unternehmer nicht in Verzug, es sei denn, ComVISTEC hat die nicht erfolgte bzw. nicht rechtzeitige Selbstbelieferung zu vertreten. Sofern solche Ereignisse ComVISTEC die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist ComVISTEC gegenüber einem Unternehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit gegenüber einem Unternehmer infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber ComVISTEC vom Vertrag zurücktreten.
§ 9 Versand, Versicherung und Gefahrübergang
(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmt ComVISTEC die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach billigem Ermessen.
(2) ComVISTEC schuldet nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und ist für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich. Eine in der Auftragsbestätigung oder auf der ComVISTEC-Website genannte Versanddauer ist daher unverbindlich.
(3) Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den Kunden ausgeliefert wird oder der Kunde in Annahmeverzug gerät. In allen anderen Fällen geht die Gefahr mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
(4) ComVISTEC wird die Ware gegen die üblichen Transportrisiken auf eigene Kosten versichern.
§ 10 Digitale Produkte und Dienste
(1) Beim Kauf oder der zeitlich befristeten Nutzung digitaler Produkte und Dienste erhält der Kunde nach der Bestellung den Zugang zu einem Code zur Freischaltung der Software, den Zugang zu einer Webseite mit einem Downloadlink zum Herunterladen der Software, oder es wird die Nutzung des digitalen Produktes oder Dienstes in anderer Art und Weise ermöglicht oder verschafft.
(2) Soweit dem Kunden durch elektronische Übermittlung eines Codes, des Zugangs zu einer Webseite mit Downloadlink, oder in ähnlicher Weise digitale Produkte und Dienste oder Teile hiervon angeboten werden, entsteht eine Holschuld des Kunden. Alleine der Kunde entscheidet innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Zugang der erforderlichen Daten darüber, ob und wann er sich die digitalen Produkte und Dienste von den Servern der ComVISTEC oder eines Dritten herunterlädt oder freischaltet, oder wann er die digitalen Produkte und Dienste in Anspruch nimmt.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
(1) ComVISTEC behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) für die betreffende Ware vor.
(2) Der Kunde ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von ComVISTEC nicht berechtigt, die von ComVISTEC gelieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiterzuverkaufen.
§ 12 Gewährleistung
(1) Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, kann der Kunde von ComVISTEC zunächst die Beseitigung des Mangels oder Lieferung von mangelfreier Ware verlangen. Ist der Kunde Unternehmer, kann ComVISTEC zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen. Die Wahl kann nur durch Anzeige in Textform (auch per E-Mail) gegenüber dem Kunden innerhalb von drei Arbeitstagen nach Benachrichtigung über den Mangel erfolgen. ComVISTEC kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
(2) Falls die Nacherfüllung gemäß Absatz 1 fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder ComVISTEC die Nacherfüllung verweigert, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gelten außerdem die besonderen Bestimmungen des § 14 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung, falls der Kunde Verbraucher ist, ansonsten zwölf Monate ab Lieferung und gilt im Fall einer zeitlich befristeten Nutzung von Produkten oder Dienstleistungen längstens für den vertraglich vereinbarten Zeitraum.
(4) Nur gegenüber Unternehmern gilt folgendes: Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel ComVISTEC nicht im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung oder sonst innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird. § 377 HGB gilt ergänzend.
(5) Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben. Soweit von ComVISTEC gelieferte oder zeitlich befristet überlassene Produkte und Dienstleistungen aus Software bestehen oder Software enthalten, richtet sich die Funktionalität der Software nach der Beschreibung in der Dokumentation, die auf der ComVISTEC-Webseite oder im ComVISTEC-Webshop eingesehen werden kann, und den ergänzend hierzu getroffenen Vereinbarungen.
§ 13 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
(1) Soweit von ComVISTEC gelieferte oder zeitlich befristet überlassene Produkte und Dienstleistungen aus Software bestehen oder Software enthalten, sind die Inhalte und der Geltungsbereich der Nutzungsrechte in den Lizenz- oder Nutzungsbestimmungen von ComVISTEC beschrieben, die der Kunde beim Kauf oder der Überlassung der Software erhält, oder die der Software beiliegen. Der Kunde erkennt an, dass die Software oder der Dienst nur insoweit vervielfältigt, adaptiert, übersetzt, zur Verfügung gestellt, vertrieben, verändert, disassembliert, dekompiliert, zurückübersetzt oder mit anderer Software oder einem anderen Dienst kombiniert werden darf, wie dies durch die Lizenz- oder Nutzungsbestimmungen von ComVISTEC oder von den einschlägigen Gesetzen ausdrücklich gestattet ist.
(2) Soweit für von ComVISTEC gelieferte Produkte keine gesonderten Lizenz- oder Nutzungsbestimmungen gelten, wird dem Kunden das nicht-ausschließliche Recht eingeräumt, die Software oder die mit der Ware gelieferte Software im Zusammenhang mit der Verwendung der Ware zu nutzen.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien der Software anzufertigen, ausgenommen zum Zwecke der Nutzung gemäß Abs. 1 und 2 oder zu Sicherungszwecken.
(4) ComVISTEC ist in keinem Fall verpflichtet, den Quellcode der Software offenzulegen, es sei denn, es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart.
§ 14 Haftung
(1) ComVISTEC schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob ComVISTEC ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann. ComVISTEC haftet nicht dafür, dass die Funktionen der Produkte und Dienstleistungen den spezifischen Anforderungen des Kunden genügen oder dass die Produkte und Dienstleistungen mit Komponenten in der speziellen Hardwarekonfiguration beim Kunden zusammenarbeiten.
(2) ComVISTEC haftet nicht (gleich, aus welchem Rechtsgrund) für Schäden, die nach Art des jeweiligen Auftrags und der Ware und bei normaler Verwendung der Ware typischerweise nicht zu erwarten sind. Ausgeschlossen ist unsere Haftung außerdem für Schäden aus Datenverlust, wenn die Wiederbeschaffung aufgrund fehlender oder unzureichender Datensicherung nicht möglich ist oder erschwert wird. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(3) ComVISTEC haftet nicht in den Fällen, in denen der Kunde Änderungen an den von ComVISTEC erbrachten Leistungen, der überlassenen Software oder des erworbenen Produkts vorgenommen hat, es sei denn, dass diese Änderungen ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels waren.
(4) Schadensersatzansprüche des Käufers wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er ComVISTEC den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware anzeigt.
(1) ComVISTEC schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob ComVISTEC ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann. ComVISTEC haftet nicht dafür, dass die Funktionen der Produkte und Dienstleistungen den spezifischen Anforderungen des Kunden genügen oder dass die Produkte und Dienstleistungen mit Komponenten in der speziellen Hardwarekonfiguration beim Kunden zusammenarbeiten.
(2) ComVISTEC haftet nicht (gleich, aus welchem Rechtsgrund) für Schäden, die nach Art des jeweiligen Auftrags und der Ware und bei normaler Verwendung der Ware typischerweise nicht zu erwarten sind. Ausgeschlossen ist unsere Haftung außerdem für Schäden aus Datenverlust, wenn die Wiederbeschaffung aufgrund fehlender oder unzureichender Datensicherung nicht möglich ist oder erschwert wird. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(3) ComVISTEC haftet nicht in den Fällen, in denen der Kunde Änderungen an den von ComVISTEC erbrachten Leistungen, der überlassenen Software oder des erworbenen Produkts vorgenommen hat, es sei denn, dass diese Änderungen ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels waren.
(4) Schadensersatzansprüche des Käufers wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er ComVISTEC den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware anzeigt.
(5) Die Einschränkungen dieses § 14 gelten nicht für unsere Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale i.S.v. § 444 BGB, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 15 Geheimhaltung
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.
(2) Spezifikationen, Zeichnungen, Pläne, technische Daten, Muster und andere Gegenstände oder Informationen, die der Kunde von ComVISTEC erhält, müssen streng vertraulich behandelt und dürfen ausschließlich zur Vertragserfüllung benutzt werden. Sie dürfen unbefugt Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden und sind nach Vertragserfüllung oder vorher auf Anforderung von ComVISTEC an diese herauszugeben. Die Vervielfältigung solcher Gegenstände oder Informationen ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig.
(3) Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Durchführung des Vertrages fort und bleibt in Kraft, solange das Know-how und die sonstigen geheimen Informationen nicht allgemein bekannt sind und die entsprechenden Patente oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte bestehen.
§ 16 Datenschutz
(1) Sämtliche von dem Kunden mitgeteilte personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) wird ComVISTEC ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erheben, verarbeiten und speichern.
(2) Die personenbezogenen Daten des Kunden, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten) oder die erforderlich sind, um die Inanspruchnahme der ComVISTEC Angebote zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten) werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen dem Kunden und ComVISTEC abgeschlossenen Verträge verwendet.
(1) Sämtliche von dem Kunden mitgeteilte personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) wird ComVISTEC ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erheben, verarbeiten und speichern.
(2) Die personenbezogenen Daten des Kunden, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten) oder die erforderlich sind, um die Inanspruchnahme der ComVISTEC Angebote zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten) werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen dem Kunden und ComVISTEC abgeschlossenen Verträge verwendet.
(3) Die Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden zu anderen als den in § 16 genannten Zwecken ist ComVISTEC nicht gestattet, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.
§ 17 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung der Sitz von ComVISTEC, vereinbart.
(2) Der zwischen ComVISTEC und dem Kunden bestehende Kaufvertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen ComVISTEC und dem Kunden nach unserer Wahl Kempten oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen ComVISTEC ist Kempten ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
(4) In allen anderen Fällen kann ComVISTEC oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben. Falls der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist der Geschäftssitz von ComVISTEC Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.